Unsere Petitionseingabe beim Landtag, die wir eingereicht haben, um die Entscheidung des Gemeindrats für den Abbruch der Blankenhornvilla auszusetzen, läuft.
Aussetzung angeordneter Maßnahmen während einer laufenden Petition…
Es gibt laut Wissenschaftsdienst des Bundestages eine „Absprache zwischen dem Landtag und der Landesregierung (sog. „Stillhalteabkommen“), wonach im Grundsatz während eines anhängigen Petitionsverfahrens die Maßnahmen, gegen die sich die Petition richtet, von der Verwaltung bis zur Entscheidung über die Petition nicht vollzogen werden. Ausnahmen hiervon sind zulässig, wenn überwiegende Interessen der Allgemeinheit oder eines Dritten einer Verzögerung des Verfahrens entgegenstehen und der/die Vorsitzende des Petitionsausschusses hierüber zuvor unterrichtet worden ist.“
Wir haben den Landtag auf vorbereitende Aktivitäten der Verwaltung zum Abbruch der Blankenhornvilla hingewiesen. Die Antwort:
„lch habe lhr Vorbringen, wonach die Stadtverwaltung Fachfirmen zur Angebotsabgabe für eine Baugrunduntersuchung trotz anhängiger Petition aufgefordert hat, an das zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration weitergegeben. Die von dort noch ausstehende Stellungnahme bleibt zunächst abzuwarten.“
Wir hoffen und gehen jetzt davon aus, dass unsere Petition von der Stadtverwaltung respektiert wird.
Hier unsere letzte Korrespondenz mit dem Petitionsausschuss des Landtags: