Kein Verkauf von Mineralbad-Teilflächen für Wohnungsbau
7. Februar 2018
Sehr geehrter Herr Föll,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Frau Strohmaier,
sehr geehrte Damen und Herren Bezirksbeiräte,
die Gesamtanlage Mineralbad Berg ist für viele treue Stammgäste und Berger Bürger ein Ort der Erholung, Gesundheitsvorsorge und einmalig in seiner Art. Ein hohes Kulturgut, neben der Villa Berg und der Berger Kirche, identitätsstiftend für den Stadtteil Berg. Die Gesamtanlage besteht aus dem eigentlichen Bad sowie dem traditionellen Park mit Liegewiese und der sog. Blankenhorn-Villa.
Mit dem Beschluss zur Generalsanierung des Mineralbades wurde den Bade-/Stammgästen und der Bevölkerung des Stadtteiles sowie der gesamten Landeshauptstadt zugesichert, das Bad in seiner Gesamtheit und seinem Charakter zu erhalten. Dies wurde so auch im Unterausschuss Schwanenplatz (Bad Berg) des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart, beschlossen (siehe Protokoll vom 19.09.2013).
Inzwischen hat das technische Referat der Stadt Stuttgart in seiner Stellungnahme vom 10.11.2017 erwogen, eine Teilfläche des Mineralbad Bergs zur Refinanzierung eines Neubaus der Außengastronomie (Blankenhorn-Villa) zu verkaufen. Im Wirtschaftsplan der Bäderbetriebe 2018/2019 wurde bereits ein Veräußerungserlös für das Teilgrundstück eingestellt. Diesen Wirtschaftsplan hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2017 ohne Aussprache beschlossen.
Dies entspricht nicht den Vereinbarungen im Unterausschuss, die vom Gemeinderat auch beschlossen wurde (GRDrs 1240/2013, 19.12.2013).
Darüber hinaus wurden wir vorletzte Woche von der kompletten Fällung der sog. Kastanienallee im Badgelände überrascht. Ein unwiederbringlicher Verlust. Im Bebauungsplan war ein Bestandserhalt vorgesehen.
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Wir fordern deshalb,
- dass die Vereinbarungen im Unterausschuss eingehalten werden.
- dass das Areal der Blankenhorn-Villa (Steubenstr. 24), wie im Unterausschuss beschlossen, „völlig unverändert“ bleiben soll. Zitat: „Wenn diese einmal saniert werden muss, wird es eine Sanierung im Bestand sein. Sie wird keiner anderweitigen Entwicklung zugeführt.“
- Den Erhalt oder Neubau der Blankenhorn-Villa im Charakter des ursprünglichen Gesamtensembles analog der Vorgehensweise beim Bad selbst
- eine Begründung für die Fällung der (alten) Kastanienbäume, die als schutzwürdig im Bebauungsplan ausgewiesen waren.
- die weiteren Planungen zur Entwicklung der Außengastronomie (Grundstück Blankenhorn-Villa) im Gemeinderat und im Bezirksbeirat unter Einbeziehung des Unterausschusses gemeinsam abzustimmen.
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