DER PETITIONSAUSSCHUSS HAT GESPROCHEN!
Es gab nach Darlegung des Ausschusses keine rechtlichen Fehler bei den Entscheidungen der Gremien der Landeshauptstadt zur Einrichtung der Sommergastronomie. Es gab keine formalen Fehler im Verfahren. Die Gremien (Bäderausschuss, Gemeinderat) durften ihre Zusagen an die Bürger und Bürgerinnen aus dem früheren Beteiligungsverfahren ändern. Der Petitonsausschuss hat über weite Strecken in der Begründung den Ablauf des Planungsprozesses beschrieben und die Entscheidungen und Argumente der Verwaltung und der Politik wiedergegeben.
ES WAR ABER KEINE ENTSCHEIDUNG des Petitionsausschusses FÜR ODER GEGEN den Abriss oder den Erhalt der Blankenhorn-Villa, keine eigene Untersuchung der Sache . Das war im Ausschuss nicht das Thema und somit KEIN THEMA.
Gibt es eine sinnvollere, bessere, angemessenere Lösung für die Sommergastronomie, für die Blankenhorn-Villa?
- Wir setzen nun zunächst auf die bisherige Unterstützung im Bezirksbeirat Ost. Am kommenden Mittwoch, 11.12.2019 wird unter TOP Nr. 9 das Thema aufgerufen.
- Der Berger Bürger e.V. und engagierte BergianerInnen haben – unterstützt und beraten durch Experten unterschiedlichster Fachrichtungen – ein Nutzungskonzept erarbeitet, das ein Weiterleben der Villa als „Denkmal für die Bäderkultur in Stuttgart“ ermöglicht, den Charakter des Traditionsbads stützt, einen Mehrwert für die Badegäste und den Bäderbetrieb bringt und in puncto Kosten in der Größenordnung des geplanten Neubaus liegt.
Hier finden Sie mehr über unser Nutzungskonzept für die NEUE Blankenhorn-Villa.
https://www.bergerbuerger.de/projekte/das-gesundheitsbad-ergaenzt-mit-mehrwert-und-sinn/
Hier erfahren Sie mehr über das Anliegen unserer Petition an den Landtag sowie über die Begründung des Petitionsausschusses. Erhellend und ernüchternd.
https://www.bergerbuerger.de/projekte/die-blankenhorn-villa-die-petition-beim-landtag/
Hier finden Sie den Text der Begründung im Original:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6966_D.pdf
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