Die Blankenhorn-Villa: die Petition beim Landtag und danach.

Hier finden Sie Infos zu unserer Petition beim Landtag und der Entscheidung.

.
DER PETITIONSAUSSCHUSS HAT ENTSCHIEDEN! Es gab demnach keine rechtlichen Fehler bei den Entscheidungen der Gremien. Sie durften ihre Zusagen an die Bürger und Bürgerinnen ändern. Hier zeigen wir die Begründung. Erhellend und ernüchternd.
ES WAR ABER KEINE ENTSCHEIDUNG des Petitionsausschusses FÜR ODER GEGEN den Abriss oder den Erhalt der Blankenhorn-Villa . Das war im Ausschuss kein Thema
.
Insofern liegt der Ball wieder im Gemeinderat, im Bezirksbeirat, im Bäderausschuss:
Gibt es eine sinnvollere, bessere, angemessenere Lösung für die Sommergastronomie, für die Blankenhorn-Villa?
.
 

Parlamentsdokumente/ Drucksachen/ 6966 Nr. 12

(12. Petition 16/2936)

12. Petition 16/2936 betr. Sanierung eines städtischen Mineralbads; Aufhebung eines Beschlusses des Gemeinderates

I. Gegenstand der Petition

Die Petenten setzen sich dafür ein, dass bei der Sanierung eines städtischen Mineralbads die historische Gesamtanlage bestehend aus Badegebäude, Außenbecken, Liegewiese, Parkanlage und einer Villa erhalten wird. Sie beanstanden, dass mit dem Beschluss des Bäderausschusses zur Erneuerung der Sommergastronomie im Mineralbad, der den Abbruch der Villa und den Neubau eines funktionalen Gastronomiegebäudes umfasst, Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderats von 2013 und 2016, die unter Beteiligung der Bürger zustande gekommen seien, einseitig aufgehoben worden seien und die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses damit ausgehebelt würden. Auch seien frühere Zusagen der Stadtverwaltung nicht eingehalten und das Votum des Bezirksbeirats nicht berücksichtigt worden.

Die Petenten begehren

– auf den Abriss der Villa und den Gastronomieneubau zu verzichten und stattdessen die Sommergastronomie im Bestand der Villa zu sanieren;

– faktenschaffende Maßnahmen der Stadtverwaltung zu beenden;

– auf den Verkauf einer Teilfläche des Badgrundstücks zur Finanzierung der Baukosten zu verzichten;

– abgeschlagene Kastanienbäume zu ersetzen und keine weiteren Baumrodungen vorzunehmen;

– eine Informationssperre der Stadtverwaltung aufzuheben und den Petenten den Zugang zu Kostenberechnungen einzuräumen;

– widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung aufzuklären und

– einen „Runden Tisch“ mit neutraler Moderation für die weitere Planung des Mineralbades einzusetzen.
II. Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 21. Juli 2016 den Baubeschluss zur Generalsanierung des Mineralbads gefasst. Die seit dem 26. September 2016 laufenden Sanierungsmaßnahmen umfassen alle Gebäude- und Betriebsteile des Bades mit Ausnahme der Sommergastronomie.

Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses zur Generalsanierung war beabsichtigt, mit eigenen Finanzmitteln des Betreibers, des städtischen Eigenbetriebs Bäderbetriebe, das Bestandsgebäude mit der Sommergastronomie für den weiteren Betrieb zu ertüchtigen. Im Zuge der Prüfung der hierbei zu treffenden Maßnahmen zeigte sich, dass dies aufgrund nicht zu behebender betrieblicher Mängel im Bestandsgebäude nicht realisiert werden kann, da ein Gastronomiebetrieb in wesentlichen Punkten nicht konzessions- und genehmigungsfähig wäre. Deshalb wurde Ersatz durch Neubau geplant. Die Villa soll dabei abgebrochen und durch einen funktionalen eingeschossigen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden.

Aufgrund von Interventionen der Petenten im Frühjahr 2018 zum Erhalt der Villa mit der Sommergastronomie hatten die Bäderbetriebe das städtische Hochbauamt beauftragt, eine Alternative zur Neubaulösung zu untersuchen. Die Alternative, eine Kombination „Bestandserhalt und funktionaler Neubau“ umfasst den Erhalt und die Kernsanierung des Mitteltraktes der Sommergastronomie und einen zusätzlichen Neubaukörper, um den heutigen, für die Betriebsaufnahme maßgeblichen funktionalen sowie bau- und konzessionsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Die beiden seitlichen Anbauten der bisheri- gen Sommergastronomie wären abgerissen worden.

Die Sommergastronomie dient zur gastronomischen Versorgung der Gäste des Mineralbades in der je nach Wetterlage üblicherweise von Ende April/Anfang Mai bis Ende September/Anfang Oktober dauernden Sommer- und Freibadsaison mit bis zu 2.500 Gästen täglich.

Die Stadtverwaltung hat sich zusammen mit den für den Betrieb des Mineralbades verantwortlichen Bäderbetrieben insbesondere wegen der Raum- und Flächennutzung und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für die Neubaulösung entschieden und diesen Vorschlag dem Bäderausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wurden beide Alternativen umfassend inhaltlich, planerisch mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie den finanziellen Auswirkungen dargestellt.

Der zuständige Bezirksbeirat wurde angehört. Der Bezirksbeirat lehnte den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung am 10. Oktober 2018 bei einer Enthaltung einstimmig ab.

Der Bäderausschuss lehnte in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Oktober 2018 die Sanierung der Sommergastronomie im Bestandsgebäude mehrheitlich ab. Der Beschluss für die Neubaulösung wurde, gekoppelt mit Prüfaufträgen zur Grundstücksvergabe, bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Zur Finanzierung der Gesamtkosten für das Vorhaben sollen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, u. a. Erlöse aus dem Verkauf eines Teils des städtischen Grundstücks eingesetzt werden.

III. Rechtliche Würdigung

Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes und Artikel 71 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg gewährleisten den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (kommunale Selbstverwaltung). Nach § 10 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) schafft die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, wobei die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben Vorrang hat. Die Unterhaltung und der Betrieb eines öffentlichen Mineralbads ist eine freiwillige Aufgabe, über deren Wahrnehmung die Stadt eigenverantwortlich im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts entscheidet. Die Stadt unterliegt dabei nur einer Rechtsaufsicht des Landes. Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte sind einer Überprüfung durch die Rechtsaufsicht entzogen.

Die Entscheidung über den Neubau der Sommergastronomie im Mineralbad mit Abriss der Villa ist vom hierfür zuständigen beschließenden Ausschuss des Gemeinderats nach § 39 GemO getroffen worden. Nach der Hauptsatzung der Stadt ist der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen zugleich Betriebsausschuss im Sinne von § 7 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und führt in dieser Funktion die Bezeichnung „Bäderausschuss“. Der Bäderausschuss ist nach § 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bäderbetriebe neben dem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister und der Betriebsleitung Organ des Eigenbetriebs. Nach § 6 der Betriebssatzung lag der am 26. Oktober 2018 gefasste Vorprojektbeschluss zur Erneuerung der Sommergastronomie des Mineralbads in der Zuständigkeit des Bäderausschusses.

Nach § 65 Absatz 2 Satz 1 GemO ist der Bezirksbeirat zu wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, zu hören. Die Anhörung des zuständigen Bezirksbeirats ist am 18. Oktober 2018 erfolgt. Das Votum des Bezirksbeirats, mit dem die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung abgelehnt wurde, war dem Bäderausschuss bei seiner Beratung bekannt, für diesen jedoch nicht bindend.

Bei seiner Entscheidung lag dem Bäderausschuss auch die von der Stadtverwaltung erarbeitete Alternative für eine Kombination „Bestandserhalt und funktionaler Neubau“ vor. Die Planung von Bauvorhaben einschließlich der Kostenberechnung ist Aufgabe der Stadt und Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist im Rahmen des Petitionsverfahrens nicht möglich, diese Planungen und Berechnungen zu überprüfen. Der Bäderausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Oktober 2018 die Sanierung der Sommergastronomie in der Villa abgelehnt und einen Neubau der Sommergastronomie beschlossen. Rechtsfehler bei dieser Entscheidung sind nicht ersichtlich. Es liegt somit ein rechtsgültiger Beschluss eines beschließenden Gremiums des Gemeinderats vor, zu dessen Umsetzung die Stadtverwaltung und die Betriebsleitung der Bäderbetriebe nach § 43 Absatz 1 GemO und § 5 Absatz 2 EigBG verpflichtet sind.

Der am 26. Oktober 2018 erfolgte Vorprojektbeschluss für die Erneuerung der Sommergastronomie des Mineralbads beinhaltet u. a. die Ermächtigung für die Verwaltung, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zur Vorbereitung der Vergabe durchzuführen. Der Baubeschluss ist für Ende des Jahres 2019 vorgesehen. Bis dahin werden keine Fakten geschaffen, wie beispielweise Abbrucharbeiten, die nicht umkehrbar wären.

Der Vorprojektbeschluss beinhaltet auch nicht den unmittelbaren Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks. Dies steht aktuell nicht an, wie der Beigeordnete für Technik dem Petenten am 27. März 2018 mitgeteilt hat. Entsprechend dem Beschluss des Bäderausschusses sind hierzu zunächst verschiedene Prüfaufträge abzuarbeiten. Über einen konkreten Grundstücksverkauf wird dann zu gegebener Zeit im zuständigen Gremium beschlossen.

Das Vorbringen der Petenten, mit dem Vorprojektbeschluss des Bäderausschusses sei ein mit Bürgerbeteiligung zustande gekommener früherer Grundsatzbeschluss des Gemeinderats einseitig aufgehoben worden, ist nicht zutreffend.

Der Gemeinderat hatte am 19. Dezember 2013 einen Grundsatzbeschluss für das gesamte Areal gefasst, der u. a. die Fortführung der Planung zur bestandserhaltenden Sanierung des Mineralbads umfasste. Zur Vorbereitung war im April 2012 ein Unterausschuss als beratender Unterausschuss des Bäderausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt und Technik gebildet worden, dem auch Vertreter der Petenten angehörten. Ziel des Unterausschusses war es, die Eckpunkte für eine Entwicklung des Baugeländes neben dem Mineralbad festzulegen. Bei den Planungen für das Mineralbad war dabei von einer bestandserhaltenden Sanierung mit der Option des Baus einer neuen Warmbadehalle auszugehen. Die Sommergastronomie im Mineralbad war nach Darstellung der Stadtverwaltung nicht Bestandteil dieser Planungen bzw. des Arbeitsauftrags an den Unterausschuss.

Im Rahmen der Beratungen im Unterausschuss erklärte seinerzeit der Erste Bürgermeister, dass wenn eine Sanierung der Villa mit der Sommergastronomie notwendig würde, es eine Sanierung im Bestand sein würde. Diese Erklärung entfaltete jedoch keine rechtliche Bindungswirkung bezüglich eines damals in der Zukunft liegenden Sanierungsbedarfs der Villa und ist durch die zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbare und erst 2017 eingetretene neue Faktenlage, nach der ein Betrieb der Sommergastronomie im bestehenden Gebäude nicht realisiert werden kann, gegenstandslos geworden. Die vom Gemeinderat am 21. Juli 2016 beschlossene Generalsanierung des Mineralbads umfasste alle Gebäude und Betriebsteile des Bades mit Ausnahme der Außengastronomie (Sommergastronomie). Modernisierungsmaßnahmen bei der Sommergastronomie waren – entsprechend dem damaligen Sachstand – nicht im Projektumfang enthalten, sondern zur Finanzierung über das Budget der Bäderbetriebe vorgesehen.

Dem geplanten Abriss der Villa stehen denkmalschutzrechtliche Gründe nicht entgegen.

Bei der Frage nach der möglichen Kulturdenkmaleigenschaft eines Objekts ist dieses laut Denkmalschutzgesetz im Hinblick auf seine Denkmalfähigkeit (= Vorliegen eines Schutzgrunds) und seine Denkmalwürdigkeit (= Nachweis des öffentlichen Erhaltungsinteresses) zu prüfen. Für die Denkmalfähigkeit können laut Gesetz heimatgeschichtliche, wissenschaftliche oder künstlerische Schutzgründe herangezogen werden. Gradmesser für die Denkmalwürdigkeit sind u. a. der dokumentarische und exemplarische Wert oder das Maß seiner Originalität und Integrität. Nur wenn beide Merkmale – Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit – erfüllt sind, handelt es sich um ein Kulturdenkmal.

Das 1856 gegründete Mineralbad blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Der bauliche Bestand des Komplexes war zuletzt bestimmt vom Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg. Zwar ließe sich im Falle des Mineralbads der heimatgeschichtliche Schutzgrund im Sinne einer Denkmalfähigkeit anführen. Die Anlage und vor allem dessen Kernstück – das Hallenbad mit vorgelagertem Schwimmbecken – wurden jedoch in der jüngeren Vergangenheit wiederholt baulich verändert und erneuert. Dies zeigte auch eine Begehung des Bades durch die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege im Jahr 2006. Spätestens mit der weitgehenden Entkernung des Hallenbads im Rahmen der aktuellen Sanierung und dem damit verbundenen weitreichenden Verlust an historischer Bausubstanz, an die der Denkmalwert entscheidend gebunden ist, kann die Denkmalwürdigkeit nicht mehr ausreichend nachgewiesen werden. Eine Unterschutzstellung der Freiflächen mit ihrem heterogenen Baumbestand und der ebenfalls baulich veränderten Villa ist aus denkmalfachlicher Sicht ohne das Kernstück der Anlage nicht begründbar. Zwar wird bei der Sanierung des Mineralbads im Grundsatz der Charme der 1950er-Jahre als Ziel formuliert bzw. wiederhergestellt. Dies sind jedoch keine Forderungen der Denkmalpflege.

Die in der Petition erwähnten Kastanien auf dem Gelände des Mineralbads mussten aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden, da sie nach Feststellung des städtischen Garten-, Friedhofs- und Forstamts geschädigt waren und es bereits zu Baumumstürzen gekommen war. Dies wurde den Petenten mit Schreiben der Stadtverwaltung vom 15. März 2018 mitgeteilt. Weitere Baumfällungen auf dem Badgelände sind nicht beabsichtigt. Ersatzbepflanzungen für die gefällten Kastanien sind im Rahmen der Neugestaltung des Mineralbads vorgesehen. Während der Planungsphase für die Generalsanierung haben die Bäderbetriebe mehrere Informationsveranstaltungen mit interessierten Badegästen durchgeführt. Von den Badegästen gewählte Vertreter nahmen an regelmäßigen Gesprächsrunden teil, sodass deren Anregungen in den Planungsprozess einfließen und weitestgehend berücksichtigt werden konnten. Alle Planungsphasen, in denen Bürger und Badegäste mitgestalten konnten, sind mittlerweile abgeschlossen.

Nach der Intervention der Petenten im Frühjahr 2018 zum Erhalt der Villa wurde der ursprünglich für März 2018 vorgesehene Vorprojektbeschluss für den Neubau zurückgestellt und eine Alternative mit einer Kombination „Bestandserhalt und funktionaler Neubau“ geprüft. Die Wünsche und Vorschläge der Petenten wurden mit Vertretern des Vereins im Vorfeld der Untersuchung der Alternative erörtert.

Bei Fragen zum aktuellen Planungsstand und zum Baufortschritt können sich Interessierte an die Bäderbetriebe wenden oder sich über deren Internetseite informieren. Zu einem späteren Zeitpunkt sind, in Abhängigkeit vom Baufortschritt, Informationsveranstaltungen in Form von Baustellenbegehungen geplant. Diese können zu gegebener Zeit auch den Neubau der Sommergastronomie einbeziehen, um hier weitere Transparenz zu bieten.

Nach Aussage der Stadtverwaltung gab es zu keinem Zeitpunkt eine Informationssperre für den Zugang zu öffentlich verfügbaren Informationen. Den Petenten wurden im Einzelfall auch Unterlagen zur Verfügung gestellt, die nicht öffentlich zugänglich sind. So wurden den Petenten mit Schreiben des Beigeordneten für Technik vom 17. Januar 2019 weitere Informationen zur Kalkulation der Kosten für den Neubau der Sommergastronomie sowie der Alternativlösung überlassen. Gleichzeitig wurde ein Gesprächsangebot an die Petenten vom Dezember 2018 nochmals erneuert.

Beschlussempfehlung:

Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

Berichterstatter: Zimmermann

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6966_D.pdf

 

Der Anlass für unsere Petition an den Landtag:

Die Blankenhorn-Villa soll nach dem Willen der Stadtverwaltung (Bäderverwaltung) und dem Gemeinderat abgebrochen werden, um einem Neubau für die Außengastronomie zu weichen und für einen Grundstücksverkauf für die Errichtung von ca. 10 Wohnungen .

Dieses Vorhaben widerspricht den Absprachen des Gemeinderats mit den Berger Bürgern aus dem Unterausschuss zum Bäderareal 2013. Es war verabredet, das Gelände des Bades in der jetzigen Form zu belassen, was auch für die Blankenhornvilla gilt. Sie sollte im Bestand saniert werden. Auch nach dem Baubeginn war die Beteiligung der Bürger und Badegäste zu dem Umbau des Badgebäudes intensiv, von neuen Ideen der Verwaltung zum Außengelände und der Außengastronomie war dabei  keine Rede.

Eine parallele besorgniserregende Entwicklung ist die Rodung der charakteristischen „Kastanienallee“ auf dem Badgelände, die mit dem Abbruch der Blankenhorn-Villa fortgeführt wird. Hierzu stellen wir separat mehr zusammen: BAUMRODUNG IM BAD>>

 

 

Als Hintergrund: eine Übersicht unserer Anliegen wie in dem Schreiben an den PETITIONSAUSSCHUSS des Landtags von Baden-Württemberg formuliert:

 

An den
Vorsitzenden des Petitionsausschusses
des Landtags von Baden-Württemberg
Konrad -Adenauer Strasse 3
70173 Stuttgart

Stuttgart, den 20.01.2019

Petition 16/02936: Mineralbad Berg, Aufhebung eines Beschlusses des Stuttgarter
Gemeinderats – Aufrechterhaltung der Bürgerbeteiligung

Der Berger Bürger e.V. bittet um die Einhaltung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 24.6.2016. Das bedeutet:

 

  • Sofortige Beendigung der faktenschaffenden Maßnahmen der Stadtverwaltung (z. B. Beginn der Entkernung des Gebäudes der Blankenhornvilla, Wertermittlung einer 140 Jahre alten Sommerlinde für die vorgesehene Rodung von Parkgelände, Vermessung des Geländes für die konkrete Durchführung)
  • Kein Abriss der Blankenhornvilla sondern Sanierung im Bestand
  • Kein Verkauf von wertvollem (!) öffentlichem Mineralbadgelände für privaten Wohnungsbau zur Finanzierung
    einer aufwändigen Sommergastronomie
  • Keine weiteren Baumrodungen wie vorgesehen
  • Aufhebung der Informationssperre und Zugang zu den Einzelkostenberechnungen für den Neubau der Sommergastronomie
  • Erklärung der widersprüchlichen Aussagen von Bürgermeister Thürnau
  • Sofortiger Ersatz der unrechtmässig abgeschlagenen Kastanienbäume an gleicher Stelle
  • Wiedereinsetzung eines Runden Tisches mit „neutraler“ Moderation für die weitere Badplanung im Bestand entsprechend den Beschlüssen des Unterausschusses und des Gemeinderats vom 24.6.2016

 

Um Ihnen die Hintergründe unserer Petition zu erläutern haben wir hier die Fakten in chronologischer Reihenfolge dargestellt. (Wir schließen nicht aus, dass Einzelinteressen von Investoren für Wohnungsbau hinter dem jetzigen Projektbeschluss vom 26.10.2018 stehen, die den Verkauf von öffentlichen Parkflächen unseres Berger Traditionsbades für privaten Wohnungsbau anstreben.)

Der Berger Bürger e.V. hat sich seit 2008 intensiv darum bemüht, die Mineralbäder in der Aussendarstellung der Stadt Stuttgart besser hervorzuheben. Die Schüttung der Mineralquellen ist die zweitgrösste in Westeuropa nach Budapest. Aus diesem Grund haben wir uns für einen verbesserten Ganzjahresbetrieb unseres defizitären Mineralbads in Berg eingesetzt. Von der Stadt Stuttgart wurde diese Mitwirkung durch die Einsetzung eines Unterausschusses des Gemeinderats 2013 gewürdigt, dem auch Mitglieder des Berger Bürgervereins angehören durften.

Nach den dortigen Gesprächen wurde die Empfehlung erarbeitet das Bad in seinem Bestand im Stil der 50er Jahre zu renovieren und die Blankenhornvilla zu erhalten (Anlagen 1, 2, 3).

Leider kam die intensive Bürgerbeteiligung nach mehreren Personalwechseln fast zum Erliegen.

Allerdings wurden wir 2018 aufgeschreckt, als der Bürgerverein und damit auch die Bürger des Stadtteils feststellten, dass 11 Kastanienbäume auf dem Faustballplatz und vor der Blankenhornvilla gerodet wurden (Anlage 4 ,5). Sie befinden sich im schützenswerten Bereich des Parks des Bades und zusätzlich in der Baumschutzzone 2 der Stadt Stuttgart– 1856 nannte es der Gründer und königliche Hofgärtner Ludwig Neuner "das Bad am königlichen Park" –.
Eine Nachfrage nach vorliegenden Baumgutachten wurden zunächst verweigert, aber nach rechtlichem Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz doch herausgegeben. Die von uns durchgeführte, umfassende, photographische Dokumentation (Auszug in Anlage 6) und fachliche Beurteilung ließ erkennen, dass die Bäume nicht in ihrer Gesamtheit, wie vorgegeben, wegen fehlender Verkehrssicherheit hätten gerodet werden müssen. Die heutigen Anforderungen erfordern individuelle Dokumentation, Vorschläge der fortlaufenden Kontrolle und der Sanierung (Anlage 7).
Aus den Gutachten ging jedoch hervor, dass diese alten Kastanienbäum (Zitat) "im Zuge der Überplanung des Freibereichs" ( Anlage 8,9) in ihrer Gesamtheit gerodet wurden. Wir mussten später feststellen, dass im Bereich der zum Bestand gehörenden Faust/Prellballanlage des "Traditionsbades Berg" nach den Plänen der Bäderbetriebe und des Technischen Referats (TR) ein Beachvolleyballgelände entstehen soll.

Nachdem zum damaligen Zeitpunkt 2018 Gerüchte kursierten, die von einem Verkauf von Mineralbadflächen handelten, wandten wir uns an das TR ( Bürgermeister Thürnau ) um Einzelheiten zu erfragen. Von dort erhielten wir am 27.3.2018 die Auskunft (Zitat): "Ein Verkauf von Teilflächen (hinter der Blankenhornvilla zur Steubenstrasse hin) des Geländes des Mineralbads Berg steht aktuell nicht an (Anlage 10)."
Weitere Nachforschungen ergaben aber, dass 3 Monate z u v o r von der selben Stelle (TR/ Thürnau) die Beschlussvorlage vom 27.11.2017 verfasst worden war in der stand (Zitat): "Zur Teilfinanzierung der Gastronomie im Mineralbad Berg ist ausserdem vorgesehen, eine Teilfläche des Flurstücks 126/7 im Bereich des Gebäudes Steubenstrasse 24 zur Wohnbebauung zu veräussern." (Anlage 11)

In den Folgemonaten wurde ein Treffen vor dem Mineralbad mit Bürgermeister Thürnau vereinbart, in dem wir unsere Verwunderung über diesen Verlauf der "Renovierung im Bestand" seit 2016 ausdrückten.

Daraufhin wurde von den Bäderbetrieben eine Gegenüberstellung der beiden Varianten zur Blankenhornvilla (Machbarkeitsstudie der 4a Architekten, Stuttgart vom 24. Juli 2018) erstellt:

  1. Abriss der Blankenhornvilla, Neubau einer Sommergastronomie und Verkauf von als wertlos deklariertem Mineralbadgelände (die dafür notwendige Baumrodung und eine bildliche Darstellung dieser architektonischen Verwirklichung ohne Bestandsgarantie) (Anlage 12 von uns nachgearbeitet) wurde veschwiegen; Kosten: 1,76 Millionen €;
  2. Aufwändige Sanierung nach heutigen Normen der Blankenhornvilla und Errichtung eines flankierenden Neubaus ohne Verkauf von Mineralbadgelände; Kosten: 2,59 Mill €;

Bewertung der Bäderbetriebe zugunsten des zweiten Vorschlags (wir vermuten politisch unterstützt):
Direkte Übernahme aus Anlage 13 , Seite 5 „Vorteile und Nachteile“ (Zitat):

Vorteile: Erhalt des Bestandsgebäudes; zuätzliche Multifunktonsräume, jedoch ohne betrieblichen Mehrwert;
Nachteile: im Vergleich zur Neubaulösung einzusätzlicher Finanzierungsbedarf von 1,33 Mio Euro; aufwändige Böschungssicherung zum Park (die nach unseren Unterlagen auch bei Variante 1 notwendig war);kostenintensive bauliche Schall- und Brandschutzmassnahmen für betrieblich nicht erforderliche Räume im Obergeschoss“ (was nach unseren fachlichen Erkundigungen auch nicht in dem Umfang notwendig war).
Empfehlung:Unter Berücksichtiung der Wirtschaftlichkeit, der optimalen Raum- und Flächennutzung empfehlen die Bäderbetriebe Stuttgart den vollständigen Abbruch des Bestandsgebäudes und den Naubau eines funktionalen Gastronomiegebäudes.“


Daher war die in die Beschlussvorlage eingegangene Empfehlung des TR und der Bäderbetriebe für die Stadträte dem Vorschlag 1 zuzustimmen, dem auch gefolgt wurde (Anlage 13 und 14) nicht dem Bürgerwillen geschuldet.

Wir sind empört über das Vorgehen der Verwaltung/Politik in dieser Angelegenheit, da der Bürgerwille nach einer Beschlussfindung im Jahre 2016 in jeder Hinsicht missachtet wird.

  1. Die in den Beschluss vom 24.6.2016 eingegangene Meinung der Bürger und Stammgäste der "Renovierung im Bestand im Stil der 50er Jahre" des gesamten Bades einschließlich der Blankenhornvilla wird missachtet. Es gibt keine, wie von TR und Bäderbetrieben behauptet, neue Faktenlage, denn die Restaurierung im Bestand bezog sich schon immer auf das gesamte Badgelände. Es ist wirklich absurd zu behaupten, dass der Sanierungsgedanke "im Bestand im Stil der 50er Jahre" sich nur auf einen Teilbereich des Bades bezieht, z. B. nur auf den Park, einzelne Parkbäume, nur Teilflächen, alles ausser der Blankenhornvilla. Das ist der Wunschgedanke der neuen Leitung des TR und der Bäderbetriebe. Die Herausnahme aus dem Gesamtprojekt betrifft lediglich die Finanzierungsart (Zitat aus Anlage 3): "Modernisierungsmassnahmen bei der Sommergastronomie (d.h. der Blankenhornvilla) sind nicht im Projektumfang enthalten und werden über das Vermögensplanungsbudget der Bäderbetriebe f i n a n z i e r t."
  2. Die Zusicherung von EBM Föll zum Erhalt der Blankenhornvilla wird nicht respektiert. Angeblich gilt das Versprechen nur auf dem Papier, nicht mehr in der Durchführungsphase, da wie auch für den Rest des Bades Sanierungskosten entstehen. Diese sind aber bei allen Sanierungen zwangsläufig notwendig.
  3. Das TR / Bäderbetriebe spricht von einem demokratischen Beschluss bezüglich der beiden Varianten, empfiehlt aber ganz eindeutig Variante 2 (Zitat siehe oben)- Unterschlagen werden die bewusst damit verbundenen "Kollateralschäden“:  der damit gleichzeitig beschlossene Verkauf von Badflächen, Rodung von Bäumen einschließlich der wertvollen 140 Jahre alten Sommerlinde, die Einwirkungen auf das Mikroklima, die architektonische Wirkung der Neubauten auf das Bad, der Bezug zum grundlegenden Beschluss am 24.6.2016.
    Unsere Kontakte mit auf alte Gebäude spezialisierte Architekten ergaben, dass die Kosten der Variante 2 (bewusst?) viel zu hoch angesetzt wurden. Wir wurden von diesen Architekten gebeten, die den Vorschlägen zugrunde liegenden Detailkosten von den Bäderbetrieben und dem TR anzufordern. Eine inzwischen den früheren Bediensteten und den Mitarbeitern auferlegte Informationssperre machte dies bisher unmöglich. Wahrscheinlich werden wir wieder den langwierigen Weg über das Informationsfreiheitsgesetz gehen müssen.
  4. Der bürgernahe Bezirksbeirat Stuttgart-Ost und die Bezirksvorsteherin haben die Vorschläge der Verwaltung und der Bäderbetriebe vom 26.10.2018 einstimmig mit einer Enthaltung abgelehnt. Die Einwände dieser Institution „der lokalen Betroffenheit“ wurden ignoriert. Dies entspricht wohl der gängigen Rechtsauffassung von Demokratie, wir sehen darin einen Mangel an "political correctness ", nicht sehen zu wollen was zu sehen ist.
  5. Wir fragen uns:
    ◦ weshalb kostbares Mineralbadgelände plötzlich als "wertlos" für das Bad deklariert wird
    ◦ weshalb notwendiger Raum zur Nutzung durch das Bad plötzlich unnötig wird
    ◦ warum seit 2016 (Personalwechsel in der Verwaltung) die Bürgerbeteiligung auf ein Minimum zurückgedrängt wurde
    ◦ weshalb uns der Inhalt der Vorprojektbeschlussvorlage vom 26.10.2018 erst zwei Tage vorher am 24.10.2018 in einem Gespräch im TR/Bäderausschuss bekannt gemacht werden sollte. Anmerkung: Wir haben daher dieses Informationsangebot, das eine Mitwirkung durch die kurze Zeit de facto ausschliesst, abgelehnt.
  6. Der Berger Bürger e.V. und die Bürger der Stadt haben Vorschläge für die Gestaltung der Aussenflächen gemacht. Wir haben uns für die Verwendung der Räume in der Blankenhornvilla an verschiedenen Stellen eingesetzt, die jedoch keinen Eingang in die Entscheidungsgrundlagen fanden. Vielmehr wurde uns mitgeteilt, dass sich (Zitat vom 13.12.2018) "die Generalsanierung des Mineralbads Berg in allen Teilabschnitten und Gewerken in der Umsetzungsphase befindet. In der Umsetzungsphase ist kein Entscheidungsspielraum für weitere Gäste- und Bürgerbeteiligung gegeben und kann daher nicht eingeräumt werden." Vorgeschlagen wird, wie an anderer Stelle schon eingeräumt, ein "Baustellentourismus" und die Vorstellung fertiger Pläne. Das entspricht nicht einer empfehlenden Projektbegleitung durch die Bürger.

Wir möchten Sie nochmals auf die eingangs genannten Bitten an den Petitionsausschuss verweisen und freuen uns über Ihre Bereitschaft sich mit diesem für die Politik kleinen Anliegen, aber doch in der Sache sehr wichtigen Petition zur Demokratie und Bürgerbeteiligung anzunehmen. Wir möchten nochmals betonen, dass es unser Ziel ist, die in einem „Runden Tisch“ erarbeiteten Vorschläge, wie dies übrigens auch 2016 geschehen ist, den demokratischen Institutionen für den endgültigen Beschluss vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß

Berger Bürger e.V.

 

Zurück